Annette Schlemm hat folgende gängige Definitionen für Subjektivität gesammelt1:
Z.B.: Eine typische neuzeitliche Subjektivitätsbestimmung: Subjektivität bestünde in der "Möglichkeit, in intersubjektiver Kommunikation vernünftige Gründe anzugeben bzw. sich solchen Gründen oder der Wiederlegung eigener Gründe fügen zu können." (Luhmann 1971, S. 326 zur Habermas'schen Subjektivitätsauffassung). Damit wird das Subjekt durch seine "Vernunft" definiert ? d.h. auf Kognition beschränkt.
Z.B.: Die neuzeitliche Entwicklung der subjektiven Individualität wird oft eher negativ gewertet, weil nicht eine gesellschaftliche Individualität vorausgesetzt, sondern das Individuum als Vereinzeltes, Isoliertes vorausgesetzt wird und seine Subjektivität dann nur als "auf Abgrenzung beruhend... nur durch Unterscheidung als Eigenes definiert" (linker Theorietext) verstanden wird.
Z.B. Eine andere Bestimmung der Subjektivität: Holzkamp bezeichnet "erfahrene Handlungsfähigkeit" als individuelle Subjektivität (Holzkamp 1983, S. 334). Damit meint er - wenn man den Begriff "Handlungsfähigkeit" noch entschlüsselt - die erfahrene Möglichkeit des Menschen, über die Teilhabe am gesellschaftlichen Prozeß seine eigene Existenz zu reproduzieren" (Holzkamp 1983, S. 241). Hier zeigt sich von vornherein ein weiter Horizont.
[1] Annette Schlemm, Theorie und (Anti-) Politik vom Subjektstandpunkt aus, url: http://www.thur.de/philo/kp/subjekt2.htm